Ambulante Intensivpflege
Vom ersten Tag an gut versorgt
Das Besondere in der Intensivpflege ist, das anders als in der Krankenpflege, Patienten versorgt werden müssen, die nur noch teilweise oder gar nicht mehr selbständig in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Meistens geht der häuslichen Intensivpflege ein längerer Krankenhausaufenthalt voraus.
Der erste Kontakt
Der erste Kontakt mit uns sollte durch einen Familienangehörigen oder durch das behandelnde Krankenhaus erfolgen. Wir vereinbaren zunächst ein unverbindliches Gespräch, um Sie kennenzulernen. Wir hören uns Ihre individuellen Vorstellungen an und schauen, ob und wie dies mit den vorhandenen finanziellen und praktischen Mitteln in Einklang zu bringen ist.
Überleitungs- und Transferprozess
Der gesamte Überleitungsprozess vom Klinikaufenthalt zur häuslichen Intensivpflege sollte bereits von uns begleitet werden. Wir sichern in diesem Prozess, dass bei Eintreffen des Patienten alle notwenigen Hilfsmittel im privaten Haushalt vorhanden sind.
Finanzierung - Kostenträger
Als gesetzlich Versicherter...
verfügen Sie grundsätzlich über eine Kranken- und Pflegeversicherung, die umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit garantiert. Es muß jedoch hier zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden werden. Bereits hier prüfen wir die Beantragung eines Persönlichen Budgets, um Sie möglichst schnell in ein eigenständig, selbstbestimmtes Leben zurückzuführen.
Als privat Versicherter...
wird geklärt, wie individuell Ihr geschlossener Versicherungsvertrag aussieht. Im speziellen Fall wird mit Ihrem Versicherungsträger nach einer entsprechenden intensivmedizinischen Lösung der Versorgung gesucht. In vielen Fällen verfügen privat versicherte Patienten über ausgezeichnete Leistungsangebote zu flexiblen Tarifen, die jeder Lebenssituation anpassbar sind.
Wichtig!
Die privaten Kranken-versicherungen haben das Persönliche Budget nicht in ihre Leistungskataloge aufgenommen.
Im Falle eines Unfalls...
ist Ihr Anspruch auf außerklinische Intensivpflege je nach Situation mit der Berufsgenossenschaft, Ihrer Unfall- oder Haftpflichtversicherung zu klären. Auch hier sind die Bedingungen sehr individuell, muss doch z.B. eine dauerhafte Invalidität eingetreten sein, damit eine Unfallversicherung zahlt.
Je nach Sachlage können unterschiedliche Kostenträger zum Einsatz kommen.